„Die meisten Scheidungen sind überflüssig.“ Mit dieser provokanten aber auch Mut machenden These hat Eva-Maria Zurhorst in ihrem Buch „Liebe dich selbst und es ist egal, wen du heiratest“ im Jahr 2004 große Aufmerksamkeit erregt. Zurhorst plädiert dafür, sich selbst ehrlich anzuschauen und die eigene Wahrheit in der Partnerschaft wirklich zu zeigen und auszusprechen. Das Buch wurde über eine Million Mal verkauft. Aber auch wenn sich Trennungen nicht in allen Fällen vermeiden lassen, es ist entscheidend, mutig über die eignen Bedürfnisse zu sprechen und einander von Herzen zuzuhören. Dazu biete ich Ihnen in der Paartherapie einen sicheren und geschützten Rahmen.
Ich unterstütze Sie,
• wenn Konflikte Ihre Partnerschaft belasten,
• wenn Sie sich nach mehr Nähe und Intimität sehnen,
• wenn Sie gemeinsam Krisen zu bewältigen haben,
• wenn die Sexualität nicht mehr erfüllend ist,
• wenn eine Außenbeziehung die Partnerschaft belastet,
• wenn Sie über ihren Kinderwunsch sprechen wollen,
• wenn Sie Ihre Kommunikation verbessern wollen,
• wenn kulturelle Unterschiede das Zusammenleben erschweren,
• wenn Sie sich einfach konzentrierte Zeit für sich als Paar nehmen wollen.
Honorar:
Für Paar- und Familientherapie beträgt das Honorar EUR 185,- pro Einheit von 75 Minuten.
Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Erstgespräch:
Im Rahmen unseres ersten Gespräches erläutern Sie mir Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und Wünsche und ich Ihnen meine Arbeitsweise. Gemeinsam skizieren wir den möglichen Therapieprozess und vereinbaren die Rahmenbedingungen.
Das Erstgespräch ist unverbindlich. Erst am Ende des Gespräches entscheiden wir, ob wir weiter miteinander arbeiten wollen.
Das Erstgespräch ist dennoch wichtiger Teil des Therapieprozesses und wird wie eine normale Therapieeinheit in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit:
Psychotherapeuten sind gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Das gilt gegenüber allen Dritten einschließlich Ehepartnern, Lebensgefährten und auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.
ORF Live Talk „Guten Morgen Österreich“ Juli 2023 zum Thema „Body Shaming in Beziehungen“
Impressum | Datenschutz/DSGVO
POLSTER-BAERT CONSULTING KG | m: office@barbarapolster.at | Firmenbuchnummer: FN 531059 w, UID: ATU75462679