Erstgespräch:
Im Rahmen unseres ersten Gespräches erläutern Sie mir Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und Wünsche und ich Ihnen meine Arbeitsweise. Gemeinsam skizieren wir den möglichen Therapieprozess und vereinbaren die Rahmenbedingungen.
Das Erstgespräch ist unverbindlich. Erst am Ende des Gespräches entscheiden wir, ob wir weiter miteinander arbeiten wollen.
Das Erstgespräch ist dennoch wichtiger Teil des Therapieprozesses und wird wie eine normale Therapieeinheit in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit:
Psychotherapeuten sind gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Das gilt gegenüber allen Dritten einschließlich Ehepartnern, Lebensgefährten und auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.