Manchmal ist der Zugang zu den eigenen hilfreichen Ressourcen verstellt. Dann gilt es,
die Aufmerksamkeit nach Innen zu richten, aus der eigenen Tiefe neuen Mut zu schöpfen und neue Wege auszuprobieren. Gemeinsam überprüfen wir das Vertraute, erproben Neues. So entdecken wir Ihre innere Kraft, die Sie durch ein geglücktes Leben führt.
Als systemische (Familien)Therapeutin arbeite ich mit Einzelpersonen, Paaren, Familien und Gruppen.
Meine Schwerpunkte in der Psychotherapie sind:
• Strukturelle Veränderungen und Umbrüche
• Probleme in herausfordernden Beziehungen
• Paar- und Familientherapie
• Burnout und Burnout-Prävention
• Trennung und Trauer
• Depression
• Angststörungen
• Essstörungen
• Transidentität und damit verbundene Herausforderungen
• Psychosomatische Symptome
• Supervision
• Selbsterfahrung iR der psychotherapeutischen Ausbildung*
*Ansprechbar für die laut Psychotherapiegesetz vorgeschriebene Ausbildung für das Propädeutikum
Honorar:
Der Tarif für eine psychotherapeutische Einheit à 50 Minuten beträgt EUR 120,-, für StudentInnen und Selbsterfahrung im Rahmen des psychotherapeutischen Propädeutikums EUR 98,-.
Eine Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkasse (EUR 28 bis EUR 40) ist bei entsprechender Indikation für die psychotherapeutische Behandlung von Einzelpersonen möglich.
Für Paar- und Familientherapie beträgt das Honorar EUR 175,- pro Einheit von 75 Minuten.
Das Honorar für die Teilnahme an einer offenen Therapiegruppe beträgt EUR 50,-.
Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Erstgespräch:
Im Rahmen unseres ersten Gespräches erläutern Sie mir Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und Wünsche und ich Ihnen meine Arbeitsweise. Gemeinsam skizieren wir den möglichen Therapieprozess und vereinbaren die Rahmenbedingungen.
Das Erstgespräch ist unverbindlich. Erst am Ende des Gespräches entscheiden wir, ob wir weiter miteinander arbeiten wollen.
Das Erstgespräch ist dennoch wichtiger Teil des Therapieprozesses und wird wie eine normale Therapieeinheit in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit:
Psychotherapeuten sind gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Das gilt gegenüber allen Dritten einschließlich Ehepartnern, Lebensgefährten und auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.
ORF Live Talk „Guten Morgen Österreich“ August 2023 zum Thema „Übergewicht und Körpergefühl von Jugendlichen“.
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